Die Behandlungspflege
ist ein Service, den sie mit einer haus- oder fachärztlichen Verordnung in Anspruch nehmen können. Das Besondere daran ist: Sie benötigen keinen Pflegegrad dafür. Das kann besonders nach einem Krankenhausaufenthalt hilfreich sein.
Leistungsbeispiele im Überblick:
Die Verordnung einer Behandlungspflege ist in der Regel zeitlich begrenzt, aber es gibt auch Ausnahmen.
- regelmäßige Messung von Blutdruck und Blutzucker.
- Richten und Verabreichen von Medikamenten
- Portversorgung
- Injektionen, bspw. Insulinspritzen für Diabetiker oder Thrombosespritzen nach einem operativen Eingriff.
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Versorgung von Stoma- und Tracheostomaträgern
- Behandlung eines Dekubitus oder Druckgeschwürs
- Versorgung von Ernährungssonden bei parenteraler Ernährung (PEG)
Die Grundpflege
teilt sich in körperbezogene Leistungskomplexe auf, die je nach Umfang des Bedarfs unterschiedlich sind. Dabei handelt es sich um praktische Handgriffe, die nicht mehr selbst übernommen werden können oder die Förderung von Fähigkeiten, die mit Unterstützung wieder selbst gelingen.
Das können z.B. folgende Tätigkeiten sein:
- Hilfe bei der Körperhygiene, wie beispielsweise beim Waschen, Duschen, Baden und der Mund- und Zahnpflege.
- Unterstützung bei der Mobilisierung und Fortbewegung. Dazu gehören z.B. das Aufstehen, Hinsetzen oder Gehen sowie Transferleistungen.
- Anreichen von Essen und Trinken, sowie die Überwachung der Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr.
- Hilfe und Unterstützung bei der Toilettennutzung, dem Anlegen von Inkontinenzmaterial und der Intimpflege.
- Bereitlegen von Kleidungsstücken sowie die Hilfe beim An- und Auskleiden.
In der Regel wird die Grundpflege über die Pflegeversicherung abgedeckt. Die Übernahme der Kosten richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Pflegegrad.
Die Hauswirtschaftliche Versorgung
umfasst alle Aufgaben, welche täglich in Ihrem Haushalt anfallen. Grundsätzlich gehören dazu alle Tätigkeiten, die Sie z.B. aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht selbst ausführen können.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch, z.B. bei
- Einkäufen von Lebensmitteln und der Zubereitung von Mahlzeiten,
- Arztbesuchen und der Erledigung von Behördengängen
- Freizeitaktivitäten, u.a. Spaziergänge im Park oder Museumsbesuche
Die Leistungen werden mit Ihnen und Ihren Angehörigen individuell besprochen und Ihren Bedürfnissen angepasst. Die Kosten für die hauswirtschaftliche Versorgung werden über die Pflegeversicherung abgedeckt.
Ein Funken mehr Lebensqualität durch ergänzende Leistungen?
Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag:
- Sie besitzen einen anerkannten Pflegegrad (1–5).
- Sie wünschen sich eine zusätzliche Förderung ihrer Selbstständigkeit.
- Die eingesetzten Leistungen sind durch das Landesrecht anerkannt.
Der gewährte Zuschuss durch die Pflegeversicherung liegt bei 125 Euro im Monat. Ziel ist eine monatliche Anwendung des Budgets. Dadurch soll eine kontinuierliche Ergänzungsleistung ermöglicht werden. Der Betrag ist zweckgebunden und wird als Sachleistung gewährt.
Wir rechnen die Leistung für Sie direkt mit der Pflegekasse ab und können nicht ausgeschöpfte Kontingente bis zu 6 Monate übertragen.
Ein kleiner Ausschnitt aus den Möglichkeiten, die Ihnen nach § 45b SGB XI zur Verfügung stehen:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen ( u.a. Reinigung, Einkaufshilfe, Gartenpflege)
- Organisation von Freizeitaktivitäten (u.a. Besuch von Theateraufführungen, Ausflüge in den Luisenpark)
- Besuchs- und Begleitdienste (u.a. Begleitung zu Arztbesuchen, Spazierengehen, Schreiben von Briefen, Vorlesen)
Aber vor allem geht es darum, einen kleinen Funken Lebensfreude, Unterhaltung oder Unterstützung zu entfachen.
Sie brauchen eine Auszeit?
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Dabei übernimmt der Pflegedienst die Versorgung des Pflegebedürftigen für einen bestimmten Zeitraum, während der pflegende Angehörige abwesend ist.
Die Verhinderungspflege kann für bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden und umfasst neben der eigentlichen Pflege auch hauswirtschaftliche Versorgung, wie zum Beispiel Einkaufen und Kochen.
Um die Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Pflegegrad ist mindestens der Stufe 2 zuzuordnen.
- Die Betreuung durch den pflegenden Angehörigen findet seit mindestens 6 Monaten in häuslicher Umgebung statt.
- Die „Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson“ ist im § 39 SGB XI verankert.
Die Kosten für die Verhinderungspflege werden von der Pflegeversicherung bis zu einem Höchstbetrag von 2.418 € übernommen.
Wir helfen Ihnen bei der Antragsstellung und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die ambulante Pflege.